Allgemeine Geschätsbedingungen
der Platinum Net Zero GmbH
Stand 21.03.2023
- Präambel
- Die Platinum Net Zero GmbH (im Folgenden „wir“ oder „uns“) engagiert sich für eine nachhaltige Zukunft, insbesondere dem damit verbundenen Klimaschutz. Um dieses Ziel zu erreichen, erwerben, realisieren oder veranlassen wir die Realisierung in- und ausländische Klimaschutzprojekte, die zu einer Reduktion von CO2-Emissionen führen, wie insbesondere die Schaffung von Aufforstungsflächen und die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die durch diese Klimaschutzprojekte erfolgte Reduktion von CO2-Emission ermitteln wir [•]. Die im Rahmen der vorgenannten Berechnungslogik ermittelten CO2-Reduktion verkaufen wir in weiterer Folge in Form von nicht in handelbaren Emissionszertifikaten verbrieften CO2-Zertifikaten (im Folgenden kurz“ ZERTIFIKATE). Sämtliche Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden auch AGB).
- Die von uns ausgewählten Klimaschutzprojekte entsprechen als VER (Verified Emission Reduction Unit) international anerkannten und verifizierten Qualitätsstandards wie insbesondere, aber nicht ausschließlich „Gold Standard“, „CarbonFix Standard“ und „CCB Standard“.
- Geltung:
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle unsere Lieferungen und Leistungen, welche wir als Auftragnehmer gegenüber unserem Kunden als Unternehmen (im Folgenden Kunde) erbringen dar. Sie gelten ausschließlich und werden, unabhängig von der Form der Bestellung, unabdingbarer Vertragsinhalt.
- Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung, beides schriftlich, (siehe dazu Vertragspunkt 13.) erforderlich.
- Hinweise auf gesetzliche Vorschriften in diesen AGB haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten subsidiär, soweit sie nicht in diesen AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden.
- Ausschluss von Informationspflichten
Die Informationspflichten nach § 9 Abs. 1 Z 1-4 E-Commerce Gesetz, BGBl I 2001/152 (ECG) (Informationen über - die einzelnen technischen Schritte, die zu einer Vertragserklärung zum Vertragsabschluss führen (Z1); - den Umstand, ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss von uns gespeichert wird sowie gegebenenfalls den Zugang zu einem solchen Vertragstext (Z2); - die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung (Z3); - die Sprachen, in denen Vertrag abgeschlossen werden kann (Z4) und Abs 2 (Angabe freiwilliger Verhaltenskodizes und Bekanntgabe des elektronischen Zugangs zu diesen Kodizes) werden ausgeschlossen. - Vertragsabschluss:
- Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Gleiches gilt für die auf unserer Website, in unseren Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Gleiches gilt, wenn wir die Bestellung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei uns ablehnen. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, sofern von uns nicht gegenüber dem Kunden offengelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.
- Technische Angaben in unseren Unterlagen verstehen sich bloß als Annäherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Bloße Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Websites, Katalogen, Prospekten und dergleichen können von uns jederzeit berichtigt werden.
- Vertragsdurchführung
- Nach der Bestellung des Kunden wählen wir für den Kunden geeignete ZERTIFIKATE aus anerkannten Klimaschutzprojekten aus und sorgen für deren vertragsgemäße Stilllegung. Sofern der Kunde keine näheren Vorgaben für die Auswahl der ZERTIFIKATE getroffen hat, treffen wir die Auswahl nach unserem Ermessen.
- Der Kunde hat weder einen Anspruch auf den persönlichen Erhalt der ZERTIFIKATE noch auf eine von der vertraglichen Vereinbarung abweichenden Art der Verwendung der ZERTIFIKATE.
- Der formelle Nachweis der CO2-Reduktion und Kompensationswirkung erfolgt durch die von uns durchzuführende Verwaltung und Stilllegung der ZERTIFIKATE in einem anerkannten und verifizierten Register.
- Sofern keine fest vereinbarte Anzahl von stillzulegenden ZERTIFIKATEN für ein bestimmtes Klimaschutzprojekt vertraglich vereinbart wurde, übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass aus einem bestimmten Klimaschutzprojekt dauerhaft ZERTIFIKATE zur Verfügung stehen. Wir behalten uns in diesem Fall vor, die Kompensation durch Stilllegung von vergleichbaren, gleichwertigen oder höherwertigen ZERTIFIKATEN durchzuführen.
- Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten, Leistungsverzug, höhere Gewalt
- Umfang und Art der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus unserem Angebot in Verbindung mit der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung.
- Im Falle einer von unserem Angebot abweichenden Bestellung des Kunden wird die Bestellung nur bindend, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben oder den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
- Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die jeweilige Frist beginnt jedoch nicht bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden (VORLEISTUNGEN) von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten VORLEISTUNGEN verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.
- Wir sind berechtigt, die vom Kunden erteilten Aufträge an verbundene Unternehmen und an Subunternehmer zu vergeben.
- Zugesagte Leistungstermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber, sofern sie vertraglich nicht ausdrücklich als fix vereinbart wurden, nicht verbindlich. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Die Einhaltung von fix vereinbarten Lieferterminen setzt die vereinbarte oder nach Art der Leistung üblicherweise erforderliche rechtzeitige VORLEISTUNGEN durch den Kunden voraus. Bei Verzug mit vereinbarten VORLEISTUNGEN verzögert sich der Leistungstermin entsprechend.
- Verlängert sich die Leistungsfrist und/oder wird der Leistungstermin mangels rechtzeitiger VORLEISTUNGEN verschoben, trägt der Kunde jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Leistungen infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter VORLEISTUNGEN wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
- Im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges oder einer von uns verschuldeten Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Schadenersatzhaftung gemäß Vertragspunkt 8. beschränkt.
- Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, berechtigen uns unter Ausschluss von jedweden Rechtsansprüchen, insbesondere von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen, dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem wir uns in Verzug befinden.
- Höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, welche die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; d) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; e) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie sowie der (auch teilweise) Ausfall unserer Betriebsanlagen wegen Blitzschlags, Hochwasser oder wegen eines Angriffes unserer IT-Systeme (z.B. Cyberangriff); g) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden. . Der (auch teilweise) Ausfall von Energie oder sonstiger für unsere Produktion benötigter Betriebsmittel aufgrund eines Handelsembargos oder Lieferboykotts gilt auch dann als Fall höherer Gewalt, wenn das Embargo oder der Boykott voraussehbar waren.
- Für den Fall anderer unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden zunächst eine Verlängerung der Leistungsfrist vereinbart war.
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern anderes nicht ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen. Etwaige Quellensteuern, Einfuhrabgaben, Abgaben und Zoll für unsere Leistungen gehen zulasten des Kunden.
- Unsere Rechnungen - auch Teilrechnungen - sind [•] Tage nach Ausstellungsdatum netto spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Es bleibt uns vorbehalten, nicht gewidmete eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach unserem Ermessen zu widmen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, verschuldensunabhängig pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € [•], maximal jedoch € [•] zu bezahlen. Wenn den Kunden an dem Zahlungsverzug ein Verschulden trifft, hat er darüber hinaus die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu bezahlen.
- Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
- Die finale Stilllegung der vom Kompensationsauftrag umfassten ZERTIFIKATE erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der ZERTIFIKATE.
- Schadenersatz
- Schaden- bzw. Aufwendungsersatzforderungen, egal aus welchem Rechtsgrund, sowie Rückgriffsansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern die den Schaden/Rückgriff auslösenden Umstände nicht durch Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Das Vorliegen krass grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Jedenfalls ausgeschlossen ist der Ersatz indirekter und mittelbarer Schäden sowie von bloßen Vermögensschäden, Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall, Betriebsstillstand) und entgangenem Gewinn. In diesem Sinn ist unter „entgangenem Gewinn“ auch die Vernichtung einer Erwerbschance zu verstehen, die im Zeitpunkt der Schädigung für den Kunden bereits einen gegenwärtigen, selbständigen Vermögenswert darstellt, z.B. aufgrund eines bereits bestehenden Vertrages des Kunden mit einem Dritten. Soweit eine Haftung unsererseits gemäß den obigen Bestimmungen dem Grunde nach besteht, haften wir der Höhe nach nur auf die beim Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden, in jedem Fall aber begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen Durchschnittsschadens. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
- Die Schadenersatzpflicht des Kunden uns gegenüber richtet sich nach den für den Schaden jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Haftungsausschluss, Substitution
- Vor dem Hintergrund, dass es bislang keine allgemein gültigen Verfahren für die Berechnung der Einsparung von CO2-Emission gibt, haften wir weder für die richtige Berechnung einer eingesparten CO2-Emission noch für den Eintritt der Reduktion einer konkret nachweisbaren Menge an CO2-Emissionen. Wir haften weiters weder für die Tätigkeit der Projektbetreiber und/oder die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von diesen erhaltenen Informationen noch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Überprüfung der Projekte durch unabhängige Verifizierungsstellen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und/oder Qualität der bereitgestellten Informationen auf unserer Websites. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der Websites oder das gesamte Angebot, ohne gesonderte Ankündigung, zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
- Sollte wir tatsächlich und nachweislich davon Kenntnis erlangen, dass ein Projekt aufgrund der von uns zu Grunde gelegten Berechnungsmethodiken die Emissionen nicht wie vereinbart reduziert, werden wir dieses Projekt durch ein anderes geeignetes Klimaschutzprojekt ersetzen.
- Beigestellte Daten
- Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden übermittelten Daten. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Schäden, welche durch falsch übermittelte Daten entstehen.
- Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, welche durch falsche Angaben bei der Auftragserteilung entstehen. Der Kunde wird uns diesbezüglich auch gegenüber Dritten schad- und klaglos halten.
- Kennzeichennutzungsrechte
- Der Kunde ist berechtigt, die für den jeweils vereinbarten Nutzungsumfang benötigten Marken, Logos, Labels, etc., für welche wir oder Dritte Sonderschutzrechte innehaben (unsere KENNZEICHEN) auf den jeweils lizenzierten Produkten und deren Verpackungen anzubringen respektive seine Dienstleistungen damit zu kennzeichnen und die so gekennzeichneten Produkte und/oder Dienstleistungen in Verkehr zu bringen (NUTZUNGSRECHT).
- Dieses NUTZUNGSRECHT ist zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages, inhaltlich auf die zum jeweiligen Einzelauftrag angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen und örtlich auf die dort angegebenen Gebiete beschränkt. Das NUTZUNGSRECHT ist nicht exklusiv und nicht übertragbar.
- Der Kunde wird keinerlei KENNZEICHEN registrieren oder durch Dritte registrieren lassen oder geltend machen oder durch Dritte geltend machen lassen, die mit unseren KENNZEICHEN ganz oder teilweise identisch oder ihnen ähnlich sind.
- Dem Kunden ist es untersagt, das eingeräumte NUTZUNGSRECHT an Dritte weiterzugeben oder unmittelbar oder mittelbar Unternutzungsrechte an Dritte zu erteilen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, ein KENNZEICHEN als Teil seiner Firma, eines Handelsnamens, eines Domainnamens oder ähnlicher geschäftlicher Bezeichnungen zu verwenden.
- Die KENNZEICHEN dürfen bei sonstiger Erlöschung des NUTZUNGSRECHTES nur verwendet werden, wenn der Kunde den Emissionsausgleich in der vereinbarten Menge, in dem vereinbarten Zeitraum und für die vereinbarte Quantität an Produkten, Erzeugnissen oder sonst klimaneutral gestellten Leistungen durchgeführt hat.
- Bei Vertragsende erlischt das NUTZUNGSRECHT automatisch. Restbestände an bereits gekennzeichneten Produkten, Produktverpackungen oder Werbematerialien kann der Kunde maximal bis 3 Monate nach Vertragsabschluss verwenden, solange das jeweilige Produkt/Dienstleistung noch klimaneutral gestellt ist. Danach hat der Kunde sämtliche KENNZEICHEN unverzüglich von allen Produkten, Verpackungen und Werbeunterlagen zu entfernen und jegliche weitere Nutzung zu unterlassen.
- Wir leisten Gewähr, dass wir zur vertragsgegenständlichen Verwendung unserer KENNZEICHEN berechtigt sind. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass durch die Ausübung der NUTZUNGSRECHTE keine Rechte Dritter verletzt werden, soweit uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine der Benützung entgegenstehende Rechte Dritter bekannt sind.
- Wir übernehmen die Gewährleistung für den Bestand unserer KENNZEICHEN zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Eine Gewährleistung oder Haftung für einen späteren Wegfall der Kennzeichenrechte ist ausgeschlossen.
- Wir sind nicht verpflichtet, unsere KENNZEICHEN gegen Angriffe Dritter zu verteidigen, sie rechtzeitig zu verlängern oder sonstiges vorzukehren, um sie in ihrem Bestand aufrecht zu erhalten. Maßnahmen der Markenpflege werden wir nach eigenem Ermessen veranlassen.
- Der Kunde hält uns hinsichtlich jeglicher Ansprüche Dritter, welche durch den Kunden verursacht und von Dritten gegenüber uns direkt geltend gemacht werden, vollkommen schad- und klaglos. Uns entstehende Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hat der Kunde zu ersetzen.
- Schriftform
Sofern in diesen AGB Schriftlichkeit gefordert wird, ist dieses Formerfordernis durch Brief, Telefax oder E-Mail (auch ohne elektronische Signatur) erfüllt. - Rechtswahl
Auf diese AGB und sämtliche, diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht - vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. - Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für Linz / Austria zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. - Sonstiges
- Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
- Keine zwischen dem Kunden und uns sich vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB uns gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes uns in diesem Dokument gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder uns in diesem Dokument gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine gültige gesetzliche Regelung gelten